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Zahnarztpraxis Dr. Dieter Markus, Castrop-Rauxel
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Sprechzeiten

Mo07:30-19:00 Uhr
Di07:30-19:00 Uhr
Mi08:00-12:00 Uhr | nach Vereinbarung
Do07:30-19:00 Uhr
Fr08:00-12:00 Uhr

Endodontie – Wurzelkanalbehandlung

Mit einer Wurzelkanalbehandlung soll ein stark vorgeschädigter Zahn erhalten werden, der andernfalls nur noch entfernt werden könnte. Sie kann bei einem lebenden, entzündeten oder bereits abgestorbenen (devitalen) Zahnnerv notwendig sein.

Die Ursachen für die Entzündung des Zahnmarks (Pulpitis) sind vielfältig. Meist führt ein kariöser Defekt dazu, dass die Krankheitserreger bis zum Zahnmark vordringen. Dies muss nicht unbedingt mit Schmerzen verbunden sein, eine Pulpitis hingegen ist in der Regel akut schmerzhaft. Das Zahnmark stirbt ab, und die Keime breiten sich im System der Wurzelkanäle aus. Es kann nun zu einer Entzündung des Zahnhalteapparates (Parodontitis apikalis) kommen, die eine Abwehrreaktion des Immunsystems beinhaltet. Im Röntgenbild ist die mit Schmerzen verbundene akute Form nur schwer erkennbar. Eine chronische Entzündung ist dagegen, durch eine Auflösung der Knochenstruktur im Wurzelspitzenbereich, gut zu sehen.

Behandlung

Für eine Wurzelkanalbehandlung gibt es zwei mögliche Ausgangssituationen:

  • Der Zahn ist noch am Leben, aber der Nerv geschädigt. Unter Betäubung wird das noch vitale Zahnmark (Pulpa) beseitigt. Nach Reinigung und Aufbereiten des Wurzelkanalsystems werden der Kanal bzw. die Kanäle dicht verschlossen.
  • Der Zahn ist bereits tot, und Keime sind eingedrungen. Die vorhandenen Bakterien müssen möglichst alle entfernt werden. Ihr Zahnarzt reinigt und desinfiziert die aufbereiteten Wurzelkanäle und führt bei Bedarf eine medikamentöse und desinfizierende Einlage ein. Dies wird, falls erforderlich, auch mehrmals durchgeführt.

Ziel der Behandlung

  • Keime, Pulpagewebe und nekrotisches Material (totes Gewebe) sollen aus allen Kanälen möglichst entfernt werden.
  • Die Aufbereitung muss bis zur Wurzelspitze (endodontischer Apex) erfolgen.
  • Die Kanalwände sollen allseits gleichmäßig bearbeitet sein.
  • Eine Form geben zur Erleichterung und Optimierung der endgültigen Füllung.
  • Das Wurzelkanalsystem wird mit dauerhaften Materialien verschlossen.

Krankenversicherungsrechtliche Aspekte

Die Richtlinien wurden seit dem 1. Januar 2004 erheblich verschärft. Nur unter bestimmten Kriterien kann eine Wurzelkanalbehandlung über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Eine Wurzelkanalbehandlung an Backenzähnen wird nur dann im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung getragen, wenn:

  • damit eine ununterbrochene Zahnreihe erhalten werden kann,
  • die Zahnreihe erhalten wird, bei vollständiger gegenüberliegender Zahnreihe,
  • der Erhalt von bestehendem, funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.

Wird keiner dieser Punkte erfüllt, übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten der Entfernung des Zahnes. Möchte der gesetzlich versicherte Patient dennoch versuchen, den Zahn durch eine Wurzelkanalbehandlung zu erhalten, muss er die Kosten dafür selbst tragen.

Zahnarztpraxis Dr. Dieter Markus

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44579 Castrop-Rauxel

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